Doppelsitzbank gegen drehbaren Einzelsitz tauschen

Der Weg vom schlichten Kastenwagen zum gemütlichen Wohnmobil ist nicht immer direkt. Wer ein Occasion-Fahrzeug erwirbt, übernimmt häufig eine originale Doppelsitzbank im Fahrerhaus – also drei Sitzplätze vorne. Je nach Ausbaukonzept, Grundriss oder tatsächlichem Sitzplatzbedarf ist diese Lösung jedoch nicht immer optimal. Oft zeigt sich schnell: Ein Einzelbeifahrersitz bietet mehr Flexibilität, Komfort und Platz.

Aus technischer Sicht ist der Umbau in den meisten Fällen gut umsetzbar. Dennoch spielen bei solchen Änderungen immer auch formale und rechtliche Vorgaben eine wichtige Rolle.

 

Zusammenarbeit mit der Zulassungsstelle

Zulassungsbehörden und Prüfstellen stellen sicher, dass alle Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen – sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Strassenverkehr. Je nach Zulassungsland, Kanton oder Prüfstelle können sich die Anforderungen an nachgerüstete Sitze oder Drehkonsolen im Detail unterscheiden. Dies liegt weniger an unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen, sondern vielmehr an deren korrekter und gewissenhafter Auslegung.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir, geplante Umbauten vorab mit der zuständigen Stelle abzuklären. So lassen sich offene Fragen frühzeitig klären und der spätere Eintrag in die Fahrzeugpapiere verläuft unkompliziert und effizient.

 

Bewährte Lösungen für den Beifahrersitz-Umbau

Beim Austausch der Beifahrersitzlösung stehen in der Praxis verschiedene Optionen zur Verfügung. Wir unterscheiden dabei zwischen:

  • der originalen Doppelsitzbank

  • dem originalen Einzelbeifahrersitz des Fahrzeugherstellers

  • einem Pilotensitz eines spezialisierten Drittanbieters

Jede Variante bietet spezifische Vorteile – sei es in Bezug auf Komfort, Drehfunktion, Raumausnutzung oder Zulassungsfähigkeit. Dank unserer Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, die passende Lösung für Ihr Fahrzeug und Ihr Ausbauprojekt zu finden.

Variante 1: von Doppelsitzbank zum ORIGINAL Einzel-Beifahrersitz (OEM)

Sitzbezug für einen Renault Trafic

Ein erster sinnvoller Schritt ist immer der Blick in den Hersteller-Konfigurator oder die Rückfrage bei der Markenvertretung. So lässt sich schnell klären, ob das betreffende Fahrzeugmodell ab Werk auch mit zwei einzelnen Sitzen erhältlich ist. Ist dies der Fall, besteht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bereits eine entsprechende Typengenehmigung für die Zweiersitz-Variante – was den späteren Eintrag bei der Zulassungsstelle in der Regel deutlich vereinfacht.

Auch technisch gibt es einige Punkte zu berücksichtigen, insbesondere bei modernen Fahrzeugen. Systeme wie Sitzheizung, Beifahrer-Airbag-Erkennung, Gurtstraffer oder Passagiererkennung müssen korrekt übernommen oder angepasst werden, damit Komfort und Sicherheit vollständig erhalten bleiben.

Originalsitze aus dem Herstellerprogramm sind entsprechend gefragt. Gebrauchte Exemplare sind selten und preislich instabil, während neue Sitze aus dem Aftersales-Bereich schnell in einen sehr hohen Kostenbereich gehen können. Umso wichtiger ist eine fundierte Planung und die Wahl der passenden Lösung.

Variante 2: von Doppelsitzbank zu Drittanbieter Sitz

Gibt der Gebrauchtmarkt nicht das Passende her, bleibt als Alternative die Nachrüstung eines Sitzes eines spezialisierten Drittanbieters. Je nach Fahrzeug und Sitzsystem können zusätzliche Komponenten erforderlich sein, etwa ein passender Sitzkasten, Gleitschienen, Adapterplatten oder weitere fahrzeugspezifische Befestigungsteile.

Auch aus Zulassungssicht gibt es einiges zu beachten. Die Sitze müssen definierte Anforderungen erfüllen – unter anderem in Bezug auf die Verankerung der Sicherheitsgurte, die Gurtsysteme selbst sowie die Festigkeit von Sitz, Kopfstütze und deren Befestigungspunkten.

In der Schweiz kann die Eintragung nachträglich montierter Sitze komplex sein. Ein DTC-Gutachten ist nicht immer erforderlich, dennoch prüfen die Behörden genau, ob die Sitze den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Viele Hersteller liefern für ihre Sitzsysteme bereits eine ECE-Homologation oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für verschiedene Fahrzeugtypen. Mit diesen Nachweisen lässt sich der Einbau fachgerecht durchführen.

Entscheidend ist dabei eine frühzeitige Abstimmung und offene Kommunikation mit allen Beteiligten – von Hersteller über Werkstatt bis zur Zulassungsstelle. So lassen sich Missverständnisse vermeiden, der Umbau kann reibungslos erfolgen und die spätere Zulassung wird deutlich einfacher.

Scopema Pilotensitze

Variante 3: Drehkonsole für Einzelsitz oder Doppelsitzbank

 

Hat man nun zwei Einzelsitze, so denkt der eine oder andere auch daran diese drehbar zu machen, um den Wohnraum im Camper doch noch ein bisschen besser nutzen zu können. Das Spiel mit der Zulassung ist an der Stelle vergleichbar zum Einzelsitz: ECE-Reglemente müssen erfüllt und nachweisbar sein. Bei der Doppelsitzbank sind verfügbaren Optionen für Drehkonsole sehr klein, mir sind nur welche für den VW T5/T6 bekannt, die auch tatsächlich eine Zulassung haben. Für eine grosse Anzahl von Fahrersitzen und einzelnen Beifahrersitzen jedoch gibt es die Möglichkeit eine Drehkonsole nachzurüsten. An der Stelle ein kleiner Hinweis: die Drehkonsolen sind entweder für einen Originalsitz eines Fahrzeugtyps oder für die spezifische Kombination von Sitzkasten und Pilotensitz eines Drittherstellers für einen Fahrzeugtyp zugelassen. Bei uns im Shop findet Ihr die Modelle, bei denen eine Nachrüstung ohne Einzelabnahme möglich ist.

Drehkonsolen bieten mehr Komfort beim Campen
Doppelsitzbank mit Drehkonsole im VW T5/T6
Drehkonsole mit Zulassung für die Doppelsitzbank VW T5/T6

Alles in allem liegt die Schwierigkeit bei der Nachrüstung von Einzelsitzen und Drehkonsolen in der Suche nach dem passenden Teilen und der Vorbereitung der Dokumentation. Im Vergleich dazu ist der Umbau regelrecht ein Vergnügen.

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